Windpark Großglattbach

Projektentwicklung in Mühlacker im Enzkreis

Bis zu fünf Windkraftanlagen könnten ab 2027 in Mühlacker entstehen. Mit der Beteiligung der Stadtwerke Mühlacker und Bürger-Energie Region Mühlacker Energiegenossenschaft ist es ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von  Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.

Was die Energieversorgung anbelangt, leben wir in schwierigen Zeiten. Umso mehr ist es ein wichtiges Signal, wenn sich die Stadt Mühlacker zur Windenergie bekennt.

Frank Schneider, Oberbürgermeister Mühlacker

Standort- und Projektbeschreibung

Standort

 Mühlacker, Gemarkung Großglattbach, Enzkreis

Plangebiet

Regionalverband Nordschwarzwald Gebiet WE11: 164 ha
KommunalPartner-Projektgebiet: 140 ha

Höhe

360–390 m ü.N.N.

Flächeneigentum

kommunal

WEA-Typ

z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung (Planungsgrundlage)

  • Die Vestas V172-7.2 MW ist die erste 7 MW-Anlage für Windparks an Land.
  • Ausgelegt für schwache bis mittlere Windgeschwindigkeiten
  • Betriebszeit: mindestens 20 Jahre
  • CO2-Emission: 5,6-7,6 g/kWh (inkl. Herstellung, Aufbau und Betrieb – Vergleich Steinkohlekraftwerk: 1.086 g/kWh)
  • Energieneutral nach 6-7 Monaten (d.h. die Energie, die zur Herstellung benötigt wurde, ist wieder im Betrieb hergestellt worden.)
  • Energieertrag:  34-42-fach (So viel mal produziert die WEA ihre zur Eigen-Produktion benötigte Energie selbst wieder.)
  • Recyclingquote: 86-89% (Rotorblätter sind kein Sondermüll.)

Jahresertrag

bei 5 WEA: ca. 50.000.000 bis 60.000.000 kWh / Jahr (=Jahresverbrauch von ca. 11.500 bis 13.500 Vier-Personen-Haushalten)

Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Mühlacker

  1. Stärkung der öffentlichen Haushaltsmittel durch anteilige Stromerträge, Pacht-Entgelte und  Gewerbesteuereinnahmen
  2. Direkte Beteiligungsmöglichkeit von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Mühlacker über die Energiegenossenschaft
  3. Mühlacker Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10 –12 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
  4. Lokale Wertschöpfung: Gemeinsame Planung, Durchführung und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen mit  der Stadt, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
  5. Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
  6. Autarke und erneuerbare Energieversorgung, die vor Folgegenerationen verantwortbar ist.
  7. KommunalPartner als baden-württembergischer Partner mit 100% kommunalen Wurzeln

Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?

Frühjahr 2023

Abschluss des Gestattungsvertrags mit der Gemeinde Mühlacker

11. Mai 2023

Einwohnerversammlung Stadt Mühlacker, TSV-Halle Großglattbach

Frühjahr bis Herbst 2023

Vogel- und Fledermausuntersuchungen

Januar 2024

Scoping-Termin: Besprechung mit Landratsamt, beteiligten Behörden und Antragssteller zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung.
Dokumente des Scoping-Termins

22. April 2024

Februar 2024 bis Februar 2025

ausführliche Windmessungen

Winter 2024 bis Sommer 2025

Koordinatengenaue Festlegung WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren

Sommer 2025

Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark nach BImSchG 

Ende 2025

Rechtskräftige Festlegung Regionalverbandsausweisung Vorranggebiete Windenergie

Herbst 2026

Erhalt der Genehmigung nach BImSchG  für Bau und Betrieb des Windparks

Winter 2026/2027

Voraussichtliche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG

2027/2028

Bau von Zuwegungen, Kabeltrassen und Windpark

Sommer 2028

Inbetriebnahme des Windparks

Virtuelle Windradbesteigung im 360°-Video

360°-Video einer Windkraftanlage


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Beim 360°-Video einfach das Video mit der Maus hin und her bewegen.

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