Bis zu fünf Windkraftanlagen könnten ab 2027 in Mühlacker entstehen. Mit der Beteiligung der Stadtwerke Mühlacker und Bürger-Energie Region Mühlacker Energiegenossenschaft ist es ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.
Was die Energieversorgung anbelangt, leben wir in schwierigen Zeiten. Umso mehr ist es ein wichtiges Signal, wenn sich die Stadt Mühlacker zur Windenergie bekennt.
Frank Schneider, Oberbürgermeister Mühlacker
Standort- und Projektbeschreibung
Standort
Mühlacker, Gemarkung Großglattbach, Enzkreis
Plangebiet
Regionalverband Nordschwarzwald Gebiet WE11: 164 ha
KommunalPartner-Projektgebiet: 140 ha
Höhe
360–390 m ü.N.N.
Flächeneigentum
kommunal
WEA-Typ
z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung (Planungsgrundlage)
- Die Vestas V172-7.2 MW ist die erste 7 MW-Anlage für Windparks an Land.
- Ausgelegt für schwache bis mittlere Windgeschwindigkeiten
- Betriebszeit: mindestens 20 Jahre
- CO2-Emission: 5,6-7,6 g/kWh (inkl. Herstellung, Aufbau und Betrieb – Vergleich Steinkohlekraftwerk: 1.086 g/kWh)
- Energieneutral nach 6-7 Monaten (d.h. die Energie, die zur Herstellung benötigt wurde, ist wieder im Betrieb hergestellt worden.)
- Energieertrag: 34-42-fach (So viel mal produziert die WEA ihre zur Eigen-Produktion benötigte Energie selbst wieder.)
- Recyclingquote: 86-89% (Rotorblätter sind kein Sondermüll.)
Jahresertrag
bei 5 WEA: ca. 50.000.000 bis 60.000.000 kWh / Jahr (=Jahresverbrauch von ca. 11.500 bis 13.500 Vier-Personen-Haushalten)
Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Mühlacker
- Stärkung der öffentlichen Haushaltsmittel durch anteilige Stromerträge, Pacht-Entgelte und Gewerbesteuereinnahmen
- Direkte Beteiligungsmöglichkeit von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Mühlacker über die Energiegenossenschaft
- Mühlacker Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10 –12 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
- Lokale Wertschöpfung: Gemeinsame Planung, Durchführung und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen mit der Stadt, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
- Autarke und erneuerbare Energieversorgung, die vor Folgegenerationen verantwortbar ist.
- KommunalPartner als baden-württembergischer Partner mit 100% kommunalen Wurzeln
Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Frühjahr 2023
Abschluss des Gestattungsvertrags mit der Gemeinde Mühlacker
11. Mai 2023
Einwohnerversammlung Stadt Mühlacker, TSV-Halle Großglattbach
Frühjahr bis Herbst 2023
Vogel- und Fledermausuntersuchungen
Januar 2024
Scoping-Termin: Besprechung mit Landratsamt, beteiligten Behörden und Antragssteller zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung.
Dokumente des Scoping-Termins
22. April 2024
Pressetermin
18. Juli 2024
Info-Marktplatz zum Windpark, 18:30–21:00 Uhr, Turn- u. Festhalle, Großglattbach
Februar 2024 bis Februar 2025
ausführliche Windmessungen
Winter 2024 bis Sommer 2025
Koordinatengenaue Festlegung WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren
Sommer 2025
Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark nach BImSchG
Ende 2025
Rechtskräftige Festlegung Regionalverbandsausweisung Vorranggebiete Windenergie
Herbst 2026
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG für Bau und Betrieb des Windparks
Winter 2026/2027
Voraussichtliche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG
2027/2028
Bau von Zuwegungen, Kabeltrassen und Windpark
Sommer 2028
Inbetriebnahme des Windparks
Virtuelle Windradbesteigung im 360°-Video
360°-Video einer Windkraftanlage
Beim 360°-Video einfach das Video mit der Maus hin und her bewegen.
Sie haben Fragen zum Windpark Großglattbach?